FAQ
Wissen, was wichtig ist.
Eine Auflistung von häufig gestellten Fragen.
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Was bedeutet Einfriedung?
Unter Einfriedung versteht man, Zäune, Mauern, Hecken oder eine andere Anlage auf oder an der Grundstücksgrenze. Diese sollen ein Grundstück oder Teile davon nach außen hin schützen und ein Hindernis für alles sein, was den Frieden des Grundstücks stören und die Nutzung beeinträchtigen könnte.
Gibt es Vorschriften, die ich für das setzen eines Zaunes beachten muss?
Zäune gelten als gestalterisches Element an einem öffentlich sichtbaren Gebäude. Deshalb schreiben viele Kommunen häufig vor, wie dieser auszusehen hat. Dies gilt zumindest für die Straßenseite. Hier ist nicht alles erlaubt was einem selbst gefällt. Sparen Sie sich unnötigen Doppelkosten und erkundigen sich vorher, wie Sie ihr Grundstück umzäunen dürfen. Es ist oft sehr schwer eine Genehmigung im Nachhinein zu erhalten und nicht immer möglich. Dann gibt es nur noch den Rückbau. Wenn Sie Sonderwünsche haben, lassen Sie sie sich vorher genehmigen.
Am besten sprechen Sie mit Ihrer örtlichen Baubehörde, bevor wir den Zaun aufbauen.
In Hessen besteht die Einfriedung aus einem ortsüblichen Zaun (§ 15 NachbG HE); lässt sich Ortsüblichkeit nicht feststellen, besteht sie aus einem 1,20 m hohen Zaun aus verzinktem Maschendraht. Die Nachbarn können aber jede andere Art der Einfriedung vereinbaren, zum Beispiel Mauer, Holzzaun, Hecke oder Maschendraht in anderer Höhe als 1,20 m (§ 45 NachbG HE). Schreibt allerdings eine öffentlich-rechtliche Norm, etwa die Satzung einer Gemeinde, eine bestimmte Einfriedungsart vor, so tritt diese an die Stelle des Zaunes oder der sonstigen unter den Nachbarn vereinbarten Einfriedung.
Sie sollten sich also bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung erkundigen, ob eine Einfriedungssatzung besteht, was gerade in neueren Siedlungen nicht selten der Fall ist.
Quelle: Justizministerium Hessen / Nachbarrecht
Muss ich mein Grundstück einzäunen?
Nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz ist der Eigentümer(in) eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden, soweit die Grenze zum Nachbargrundstück nicht mit einem Gebäude besetzt ist. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, sind die Eigentümer beider Grundstücke gegenseitig verpflichtet, bei der Errichtung der Einfriedung mitzuwirken
(§ 14 NachbG HE).
Quelle: Justizministerium Hessen / Nachbarrecht
Für welche Seite des Grundstücks bin ich beim Einzäunen zuständig?
In Hessen gilt die „gemeinsame Einfriedung“. In den §§ 17 und 18 ist beschrieben, dass die Kosten für die Errichtung und den Unterhalt in der Regel von beide Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen sind.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der Einfriedung, sowohl ihrer Errichtung als auch ihrer Unterhaltung, tragen in der Regel die beiden Nachbarn zu gleichen Teilen. Wird das an ein bereits eingefriedetes Grundstück angrenzende Grundstück erst später bebaut, so ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zur Zahlung der halben Errichtungskosten unter angemessener Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung verpflichtet (§ 17 Abs. 2 NachbG HE). Abweichende Regelungen gelten für die Einfriedungen zwischen Grundstücken und den an sie angrenzenden öffentlichen Straßen oder öffentlichen Grünflächen (§ 19 NachbG HE).
Quelle: Justizministerium Hessen / Nachbarrecht
Wie hoch darf mein Zaun sein?
In Hessen hängt die erlaubte Zaunhöhe von verschieden Faktoren ab. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies sind z.B.eventuell bestehenden Bebauungspläne, die ortsüblichen Zaunhöhe und den Regelungen des vierten Abschnittes des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes, in dem die Bestimmungen zur Einfriedung zu finden sind. Sie sollten sich daher vor einem Zaunbau bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung erkundigen, ob eine Einfriedungssatzung besteht. Dies ist gerade in neueren Siedlungen nicht selten der Fall.
Wovon hängen die Kosten zur Aufstellung eines Zaunes ab?
Hier spielen viele Faktoren eine Rolle:
– die Zaunart
– ob Gartentore, Durchgänge oder ähnliches geplant sind
– die Beschaffenheit des Bodens
– Geländeform – gibt es Steigungen oder Unebenheiten
– die unterschiedlichen Fundamentarbeiten
– der Aufwand für die Errichtung des Zaunes
– und zuletzt, wie viel Eigenleistung sie beisteuern beim Aufbau des Zaunes
Bieten Sie Ihre Produkte deutschlandweit an?
Ja. Wir liefern unsere Zaunelemente und Schließanlagen zuverlässig in ganz Deutschland – egal ob für Privatkunden, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen.
Welche Arten von Zaunelementen bieten Sie an
Wir führen ein breites Sortiment an Zaunelementen:
– Metallzäune,
– Sichtschutz- und Doppelstabmattenzäune,
– Dekorative Gartenzäune,
– sowie komplette Zaunanlagen mit Toren.
Welche Schließanlagen führen Sie?
Unser Sortiment umfasst sowohl mechanische als auch elektronische Schließanlagen – ideal für Hoftore, Gewerbezäune, Haustüren oder Zutrittskontrollsysteme. Wir beraten Sie gern zur passenden Lösung.
Bieten Sie auch Montage oder nur den Vertrieb an?
Der Schwerpunkt liegt auf dem Vertrieb. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen jedoch qualifizierte Fachpartner für die Montage in Ihrer Region.
Ihre Frage war nicht dabei?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir beantworten Ihre offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch.
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Zaun- und Sicherheitstechnik
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